Social Media Button

Social Media Button?

Nach einem Urteil des LG Düsseldorf können Facebooks Like-Button auf Webseiten abgemahnt werden. Datenschützer rebellieren berechtigterweise über die eingesetzten Schaltflächen, die persönlichkeitsbezogene Daten ziehen können. Da diese Links auf Millionen von Webseiten dargestellt sind, werden sich Abmahnvereine vorbereiten, die Verwender anzusprechen.

Wichtige Facts zur Verwendung des Social-Media-Buttons

1.) In der Vergangenheit wurden bereits Verwender der Social-Media-Button abgemahnt.

Der Hintergrund ist, dass beispielsweise Facebook personenbezogene Daten vom Verwender ungefragt an Facebook überträgt, ohne Rücksprache zu halten. Viele Seitenbetreiber haben dies noch nicht erfahren. Ein Urteil des Landesgerichts Düsseldorf liegt nun vor.

2.) Welche Entscheidung hat das Landesgericht getroffen?

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Einbindung von Facebook-Tools, die die Daten der Besucher einer Website ungefragt an Facebook übertragen, nicht erlaubt sind. Aus Datenschutzsicht ist das Urteil zu begrüßen, da es einen Schutz der Surfer darstellt. Facebook könnte ohne großen Aufwand das Ziehen der Daten beenden.

3.) Wie sollte ein Seitenbetreiber reagieren?

  • Entfernung des Social-Media-Button
  • Informieren Sie sich über das Abmahn-Risiko
  • Tools mit ähnlichem Verfahren auch von der Website nehmen
  • Kein Verwenden von Social-Media-Buttons, da auch alle Urheberrechte bei den Betreibern liegen

4.) Für welche Art von Webseiten gilt das Urteil?

  • Online-Shops
  • Alle Dienstleister-Seiten
  • Alle Unternehmens-Seiten
  • Alle Werbeseiten, Affiliate-Seiten

Auch Private Seiten verstoßen gegen geltendes Recht.

Empfehlung von Logan Five

Wir sind eine Werbeagentur, die innovativ ausgerichtet ist. Deshalb informieren wir all unsere Webseiten-Betreiber über diese neue, mögliche Abmahnbegründung über den Social-Media-Button. Allerdings dürfen und können wir nicht mit Rechtsauskünften dienen. Rechtliche Sicherheit erfährt man über seinen versierten Fachanwalt für Neue Medien.

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Bildrecht: fyv6561 / Shutterstock.com

Abmahnsicherheit?

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