Newsletter-Systeme, Autor Microone

Die DSGVO startet am 25. Mai

Wir und die meisten unserer Kunden haben sich gut auf die DSGVO vorbereitet. In vier Zirkeln haben wir unsere Kunden über unseren Newsletter informiert. Viele interessante Telefon-Gespräche wurden geführt. Das Verständnis für die Änderungen ist groß.

Wir stehen hinter der DSGVO!

Nach all den vielen Schritten, die wir für Sie, unsere Kunden machen mussten, stellt sich nun doch so etwas wie Zufriedenheit ein. Wir freuen uns über die positiven Resonanzen bezüglich unseres Engagements, Ihr Unternehmenswelt im Internet sicherer zu gestalten. Es war anstrengend für Sie und für uns, die DSGVO zu lesen und viele der Forderungen termingerecht zu realisieren.

Wie geht es weiter?

Die DSGVO ist ein Prozess, der jetzt erst angestoßen ist. Gewinner sind wir Menschen, die nicht von den großen Datenkraken abgeschöpft werden können. Wir selbst können entscheiden, ob wir Informationen erhalten oder nicht. Wir haben das Recht auf vergessen werden. Nun müssen wir beginnen, zwischen den Zeilen der DSGVO zu lesen. Erste Anzeichen für eine Datenschutzerklärungs-Pflicht für unternehmerische Facebook-Auftritte werden immer klarer:

  • Facebook-Unternehmensauftritte mit Datenschutzerklärung sichern
  • Newsletter-Systeme aus dem In- oder Ausland. Gefahren und Chancen !
  • Double Optin auch für alle Unternehmens-Newsletters (Newsletter-Systeme)?
  • Der Cookie-Hinweis auf den Titelseiten der Webseiten?
  • Recht der Fotografen, genannt zu werden.

Wenn Sie fachliche Informationen rund um unser Unternehmen, um die Entwicklungen in Augmented Reality, die Web-Entwicklungen und den Umgang mit der DSGVO erhalten möchten, können Sie sich gerne auf unserem Newsletter anmelden.

Double Optin für Business-Newsletter-Systeme

Richtig gehört! Man darf nicht einfach Kunden in die Newsletter-Liste mehr aufnehmen. Auch bei B-2-B muss laut DSGVO die Double-Optin-Richtlinie eingehalten werden. Das bedeutet, dass der potentielle Leser sein Interesse per Email bekunden (Formular auf Webseiten, Aktionen, dergleichen) muss, um dann in einer Folge-eMail noch einmal zuzustimmen. Es kann sein, dass Zuwiderhandlungen ab dem 25.5.2018 von Abmahngesellschaften oder dem Mitbewerb geahndet werden.

Industrielles Abmahnverhalten

Immer wieder hört man von Abmahngesellschaften, die ab dem 25.5.2018 die neuen DSGVO-Regeln gegenüber den mittleren und kleinen Betrieben gewinnbringend und aggressiv durchsetzen wollen. Wenn das so wäre, dann sind wir gespannt auf das, wie der Bundestag mit solchen Situationen umgehen wird. Es kann nicht sein, dass die KMU als kreatives Herz dieses Landes durch Kümmel-Spaltereien gelähmt werden. Hier sollte und muss eine Richtline laut kommuniziert werden!

Logan Five und die DSGVO

Wir möchten, dass unsere Kunden sich sicher fühlen. Die DSGVO ist ein Bestandteil unseres Verhaltens und unseres Unternehmens. Wir haben keine Adresslisten zugekauft, werden auch niemals Adresslisten aus unseriösen Quellen zukaufen oder verwenden. Wir sammeln keine Daten von Kunden und erleben die Traffic-Ströme auf der Webseite immer anonymisiert. Mit unseren Erfahrungen und der Beratung durch unsere angeschlossene Rechtsanwältin machen wir klar, dass wir hinter der DSGVO stehen.

Seit Anfang an achten wir auf die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben.

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