Aus den verschiedenen Wirtschaftsministerien werden viele Impulse in die Richtung der Unternehmen ausgesandt. Da die meisten unserer Neuerfindungen und -Entwicklungen den nötigen Voraussetzungen entsprechen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass wir mit Ihnen gemeinsam ein passendes Fördermodell einsetzen können. Gerne eruieren wir mit Ihnen zusammen die Förderungsfähigkeit Ihres Projekts. Sicherheiten gibt es erst nach Einreichen des Projekts.
Innovationsgutschein Bayern für kleine und mittlere Betriebe bis 10 Mio. Euro Umsatz pro Jahr
Innovationsgutschein Bayern
Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Das schnelle Förderprogramm
Auszug aus dem Förderprogramm: Sie haben ein kleines Unternehmen oder einen Handwerksbetrieb mit Sitz in Bayern?
Sie wollen eine innovative Idee verwirklichen und daraus etwas Großes machen?
Sie können sich aber weder eigenes Personal für Entwicklung und Forschung noch externe Dienstleistungen für z. B. Konstruktionsleistungen, Prototypenbau oder Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik leisten?
Genau hier hilft der Freistaat Bayern mit seinem Programm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe“. Mit dem Innovationsgutschein können Sie aus Ihrer Idee heraus neue oder verbesserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen planen, entwickeln und umsetzen.
Logan Five unterstützt Sie bei Ihren Vorhaben.
Voraussetzungen:
- Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
- Weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
- Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro (einschließlich aller verbundenen Unternehmen)
- Das Unternehmen befindet sich nicht in Schwierigkeiten
- Die Förderung ist unternehmensbezogen, bei Existenz-gründerinnen und -gründern personenbezogen
Kriterien
- Machbarkeitsstudien, Werkstoff- und Konzeptstudien im Vorfeld der Entwicklungen
- Konstruktionsleistungen, Service Engineering
- Prototypenbau und Design
- Produkttest zur Qualitätssicherung
Innovationsgutschein Standard
- Zur Unterstützung bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer bzw. einer wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen
- Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 4.000 Euro betragen
- Die Obergrenze pro Innovationsgutschein beträgt 30.000 Euro
Innovationsgutschein Spezial
- Bildet in der Antragsstellung eine Ausnahme und soll an technologieorientierte Förderprogramme wie das Bayerische Technologieförderprogramm (BayTP) heranführen
- Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 30.000 Euro betragen
- Die Obergrenze pro Innovationsgutschein beträgt 80.000 Euro
Folgende Punkte müssen beachtet werden:
- Beratungsgespräch
- Einreichung einer Skizze
- Einreichung des Antrags
- Beauftragung einer Hochschule bzw. vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtung
- Nach Durchführung und Abschluss des Vorhabens muss eine Veröffentlichung auf der firmeneigenen Homepage oder Vergleichbarem erfolgen
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Entwicklung digitaler Technologien für alle Unternehmensformen
- Förderart: Zuschuss
- Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)
- Förderberechtigt: Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule
Entwicklung digitaler Technologien (Rahmenprogramm)
Ziel und Gegenstand
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungprojekte (FuE-Projekte) im Bereich digitaler Technologien. Gefördert werden Verbundvorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nutzbarkeit sowie gesellschaftliche Aktzeptanz neuer, innovativer digitaler Technologien und Produkten, Lösungen und Geschäftsmodellen bilden.
Dem Förderrahmen „Entwicklung digitaler Technologien“ liegen drei Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ zu Grunde. Diese bauen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den Rahmen für angestrebte Vorhaben.
Technologien
Das Spektrum der Fördervorhaben reicht von Methoden der künstlichen Intelligenz, neuesten Kommuniationstechnlogogien, IT-Sicherheitstechnologien, BIG-Data, Technologien im Umfeld des Hochleistungsrechnens, Visualisierung digitaler 3D-Modelle über Industrie 4.0, intelligente Lebensumgebungen, Service Robotik, Mobilitätsanwendungen, Gesundheitsanwendungen, Building Information Modeling-Anwendungen bis zu Allianzen für technische Einzellösungen und Smart Cities sowie die gemeinschaftliche Entwicklung und Abstimmung von kooperativen Geschäftsmodellen.
Adressate
Zudem werden vom BMWi im Kontext der adressierten Technologien, Anwendungen und Ökosysteme gesondert themenspezifische Begleitforschungsmaßnahmen beauftragt. Ziel ist es, die deutsche Wettbewerbsfähigkeit zu steigern sowie Effizienz- und Wertschöpfungspotenziale digitaler Technologien am Standord Deutschland und im Europäischen Binnenmarkt zu nutzen.
Beispiel einer innovativen Technologie: Augmented Reality.
Quelle und tiefgreifendere Informationen: BMWi
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Förderrichtlinie
IGP
vom 14. Juni 2019
Auszug: Förderziel und Zuwendungszweck
Mit dem „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll die Innovationskraft und Kreativität der deutschen Wirtschaft über technische Entwicklungen hinaus gestärkt werden. In Ergänzung der Förderung von vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung öffnet das IGP den Fokus für nichttechnische Innovationen. Dabei zielt das IGP besonders auf die Stärkung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Selbständigen und jungen Unternehmen.
Das IGP soll zudem dazu beitragen:
- neue Ideen mit positiver Wirkung für Wirtschaft und Gesellschaft anzuschieben
- die Struktur und Arbeitsweise der deutschen Wirtschaft zu modernisieren
- First-Mover-Aktivitäten zu ermöglichen
- sehr marktnahe Innovationsaktivitäten anzubahnen und
- das kreative Umfeld für neue Geschäftsmodelle und Pionierlösungen durch die Schaffung neuer Kooperationen und Netzwerke zu verbessern
Auszug: Gegenstand der Förderungen: Projektformen
Gegenstand der Förderung sind in Deutschland durchzuführende Innovationsaktivitäten. Dabei können folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen gefördert werden:
- A: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests
- B: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt
- C: Übergreifende Innovationsnetzwerke aus mindestens fünf KMU (inkl. Selbständige und junge Unternehmen), die durch Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung unterstützt werden und deren Akteure sich im gegenseitigen Austausch Wissen zu übergreifenden Innovationsthemen erarbeiten, Ideen entwickeln und Innovationen umsetzen.
Auszug: Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt für Projekte der Projektform A sind KMU gemäß EU-Definition mit Sitz in Deutschland. Dabei wird unterschieden nach:
- Kleinstunternehmen, die nach Empfehlung 2003/361/EG der Kommision vom 6. Mai 2003 als Unternehmen definiert sind, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bezw. Jahresbilanz 2 Mio. Euro nicht überschreitet.
- Kleinunternehmen, die nach Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 als Unternehmen definiert sind, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 20 Mio Euro nicht überschreitet.
- Mittlere Unternehmen, die nach Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 als Unternehmen definiert sind, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bez. Jahresbilanz 50 Mio. Euro nicht überschreitet.
Quelle und tiefergreifende Informationen: BMWi