Sehr geehrte Damen und Herren,
am 13.06.2022 um 17.00 Uhr besuchte ich Ihre Webseite XYZ und musste erschreckend feststellen, dass diese ohne meine Zustimmung Schriftarten von Google Fonts und von deren Server geladen hat. Ich habe mich erkundigt, dass dabei meine IP-Adresse, die mich identifizierbar macht, aufgezeichnet wird. Mein Verlauf kann nachvollzogen werden und meine Daten gehen an Google und deren Server in den USA. Dieses dürfte nicht nur nach der DSGVO nicht zugelassen sein. Ich sehe mich in meiner informellen Selbstbestimmung verletzt, da mir nicht mehr bekannt ist, was Google nun mit meinen persönlichen Daten anfangen kann.
Das Landgericht München hat entschieden, dass dem Nutzer ein Schadensersatz in Höhe von 100 Euro zusteht. Das sehe ich in diesem Fall auch als angemessen an. bitte überweisen Sie bis zum 20.06.2022 auf mein Konto. Sollte ich bis dato keine Wiedergutmachung erhalten haben, muss ich mich bei meinem Rechtsanwalt über weitere mögliche Schritte erkundigen. Dies, damit ich weiß, wer wie und wo und was über Ihre Webseite mit meinen Daten gemacht hat.
Das Landgericht München hat ebenfalls entschieden, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise Haft, fällig wird. Auch, wenn ich mich dabei nicht wohl fühle, wo meine Daten sind und was Google damit anstellt, möchte ich aber auch nicht, dass Sie eine so harte Strafe tragen müssen, weil Ihnen ein Fehler unterlaufen ist. Ich finde, jeder hat eine zweite Chance verdient, einen Fehler wieder gutzumachen, und biete Ihnen dies hiermit an. Ich habe mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert, die mir im Zweifel volle Kostenzusage für eine Klage erteilt hat.
Mit freundlichen Grüßen
XXX