Gesetz über digitale Dienste

The digital service act

Das „Gesetz über digitale Dienste“ (Digital Services Act, DSA) der Europäischen Union bringt eine Reihe wichtiger Verpflichtungen und Standards mit sich, die darauf abzielen, die digitale Umgebung für Sie und Ihre Kunden sicherer zu machen und die Rechte der Nutzer im Internet zu stärken. Nicht nur als Betreiber einer Website oder eines Webshops müssen Sie verschiedene Aspekte beachten, um sicherzustellen, dass Ihr Angebot den Vorgaben des DSA entspricht. Hier zeigen wir die wichtigsten Punkte auf, die Sie kennen sollten.

Die Zielsetzung der EU

Zitat EU-Kommission: „Über klare und verhältnismäßige Vorschriften werden zunächst Verbraucher/innen und ihre Grundrechte im Internet geschützt. Zudem werden Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gefördert und die Expansion kleinerer Plattformen sowie von KMU und Start-ups erleichtert. Im Sinne der europäischen Werte werden die Rollen der Nutzer/innen, Plattformen und Behörden neu austariert – mit den Bürgerinnen und Bürgern im Mittelpunkt.“

Unsere Information: Was wir alle beim Digital Service Act beachten müssen!

Die erste Frage ist, ob Sie überhaupt angesprochen sind? Hier die vom Gesetz her definierten und angesprochenen Zielgruppen:

  • Online-Vermittler
  • und Online-Plattformen wie Marktplätze
  • soziale Netzwerke
  • Content-Sharing-Plattformen
  • App-Stores
  • Reise- und Unterkunftsportale

So stellt die EU Kommission die Zielgruppenansprache transparent dar:

Falls Sie zu den angesprochenen Personen / Zielgruppen gehören, empfehlen wir grundsätzlich die Zusammenarbeit mit Fachanwält:innen, da wir selbst rechtlich in keinem Fall beraten dürfen. Um jedoch eine Übersicht der auf uns alle zukommenden Veränderungen zu erlangen, haben wir diese Informationen von Chat Gpt zusammenfassen lassen. Dieses Dokument stellt einen Ausschnitt aus dem Gesetz dar und ist keine vollständige Information. Am Ende des Textes finden Sie einen Link, der den Gesetzestext aufführt.

Internet

Ihre Werbung muss klar gekennzeichnet sein. Werbung muss als solche klar erkennbar sein.
Information über die Grundlage der Anzeigen: Nutzer müssen darüber informiert werden, warum ihnen eine bestimmte Werbeanzeige angezeigt wird.

Schützen Sie Ihre Anwender, schützen Sie sich! Meldung und Abhilfeverfahren: Einrichtung effektiver Mechanismen, damit Nutzer illegale Inhalte melden können. Sie müssen sicherstellen, dass es ein Verfahren gibt, mit dem auf solche Meldungen reagiert wird. Reagieren Sie bei Beschwerden unmittelbar: Schnelles Handeln bei Meldungen über rechtswidrige Inhalte oder Aktivitäten.

Wie gehen wir mit Inhalten um? Transparenz: Regeln für das Hochladen von Inhalten müssen klar und verständlich sein. Begründung bei Inhaltsentfernung: Wenn Inhalte entfernt oder der Zugang zu ihnen eingeschränkt wird, muss dies den betroffenen Nutzern gegenüber begründet werden.

Produktsicherheit und Verbraucherschutz

Verantwortung für Produkte: Als Händler müssen Sie sicherstellen, dass die verkauften Produkte sicher sind und den EU-Vorschriften entsprechen.
Transparenz bei allen Online-Verkäufen: Klare Informationen über Preise, die Identität des Verkäufers und das Widerrufsrecht.

Direkte Auswirkung auf Ihre AGB

Wenn Ihr Shopware-, WooCommerce oder anderer -Shop für Sie Daten der Kunden sammelt und speicher. Dies beispielsweise in Kundenkonten des eCommers-Shop, alternativ in einer App, müssen Sie die Inhalte des Gesetztes über digitale Dienste  beachten. Die vorher beschriebenen Vorgaben würden dort als Moderation von Nutzerinhalten in Ihrer AGB und/oder in eventuellen Nutzungsbedingungen ergänzen müssen.

 

Zweite Information: Der „Digital Markets Act“

Wir möchten und müssen Sie auch darüber informieren, dass es neue EU-Gesetze über digitale Märkte gibt (Digital Markets Act). Zwar sind hier nur die sogenannten „Gatekeepers“ wie Google und Meta angesprochen. Allerdings werden die Entwicklungen sich auch auf uns alle auswirken. Dies zur Beachtung. Auch hier empfehlen wir die Zusammenarbeit mit unseren Fachanwält:innen.

Empfehlung Rechtsberatung

Gabriele Gräfin von Reichenbach Freifrau von Thüngen

Gabriele Gräfin von Reichenbach Freifrau von Thüngen

Wir freuen uns, wenn Sie direkt mit Frau von Thüngen Kontakt aufnehmen.

Gabriele Gräfin von Reichenbach Freifrau von Thüngen

Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz | Urheber- und Medienrecht | IT-Recht
Kanzlei für Datenschutzrecht | Markenrecht | Wettbewerbsrecht | Arbeitsrecht | Wirtschaftsrecht
Externe Datenschutzbeauftragte (TÜV Süd) | Externe Datenschutzauditorin (TÜV Nord)
Vertrauensanwältin nach Hinweisgeberschutzgesetz

Aktualisierung Ihrer Website

Michaela Mahr. Werbeagentur und Augmented Reality Agentur

Michaela Mahr. Bachelor Professional of Marketing (ICC)
Tel.: 09562/4001-11
E-Mail: m.mahr@logan-5.de

Für alle Fragen rund um Ihre Website stehen Ihnen Frau Michaela Mahr gerne zur Verfügung uns unterstützt sie gemeinsam mit unserem Team. Insbesondere Fragen zu Impressum, Datenschutz, Datensicherheit, YISP-Wartungsverträge und technische Weiterentwicklung beantwortet sie für Sie gerne. Sollten Sich beispielsweise Ihre AGB geändert haben, wird Sie sie dabei unterstützen, diese auch einzutragen.

Datenzugang und -transparenz

Zugang zu Daten für Forschungszwecke: Sie müssen möglicherweise Daten zugänglich machen, um Forschungen über systemische Risiken zu ermöglichen.
Transparenzberichte: Verpflichtung zur Veröffentlichung von Berichten über das Handling von Meldungen zu illegalen Inhalten und die Umsetzung der DSA-Vorschriften.

Systemische Risiken

Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen Risikobewertungen durchführen und Maßnahmen ergreifen, um systemische Risiken zu mindern.

Verantwortlichkeit

Interne Beschwerdeverfahren: Einrichtung interner Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden von Nutzern. Außergerichtliche Streitbeilegung: Beteiligung an Mechanismen zur außergerichtlichen Streitbeilegung.

Beaufsichtigung und Sanktionen

Die EU-Staaten werden Aufsichtsbehörden einrichten, um die Einhaltung des DSA zu überwachen. Bei Nichteinhaltung können erhebliche Geldstrafen verhängt werden. Da der DSA ein umfassendes Regelwerk ist, kann die genaue Auswirkung auf deine Website oder deinen Webshop von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der Größe deines Unternehmens und der Art der angebotenen Dienste. Es ist ratsam, rechtliche Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Anforderungen erfüllen.

Wir empfehlen die Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt. Gerne können Sie auf die mit uns arbeitenden Kanzleien zusammen arbeiten. Wir würden Ihr Anliegen weitergeben.

Hier finden Sie die original Gesetzesvorlage zum digitalen Gesetz für digitale Dienste

Gesetz für digitale Dienste - digital service act

Gesetz für digitale Dienste – digital service act

Unter das Gesetz über digitale Dienste fallen Online-Vermittler und Online-Plattformen wie Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Reise- und Unterkunftsportale. Der zentrale Fokus liegt darauf, illegale oder schädliche Online-Aktivitäten sowie die Verbreitung von Desinformation zu verhindern. Nutzersicherheit, die Wahrung der Grundrechte und eine faire und frei verfügbare Online-Umgebung werden dabei großgeschrieben. Dies ist der original Text der Europäischen Kommission. Wenn Sie mehr über die Auswirkungen auf Ihre Internetauftritte, Shops und -Plattformen haben möchte, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit Fachanwält:innen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie, falls notwendig, die richtigen Maßnahmen ergreifen. Hier finden Sie das Gesetz für digitale Dienste.

Bereit für den nächsten Schritt im „Gesetz für digitale Dienste“?

Gerne können Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Auf diese Weise sichern wir Ihre Website, Ihre Inhalte, checken gemeinsam mit den Anwälten die Seite auf Vollständigkeit und werden Sie nach besten Wissen und Gewissen zu einem immer sicheren Auftritt verhelfen.

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